Das Honorar für meine Leistungen gliedert sich folgendermaßen:
(Grundsätzlich kommen Sie als Selbstzahler zu mir in die Praxis)
In der Rubrik Therapie finden Sie eine Beschreibung des Konzeptes der einzelnen Verfahren, Stundengliederung und entsprechende Preise.
Es wird grundsätzlich kein Heilversprechen ausgesprochen. Heilkundliche Tätigkeiten sind unabhängig eines erzielten Erfolges zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass es genau so wie in der Komplementärmedizin / Naturheilkunde, auch in der Psychotherapie zunächst zu "Erstintensivierung von Beschwerden/Symptomen" kommen kann. Prozesse der inneren psychisch seelischen und organischen Verarbeitung und Regulationsbeginn machen sich breit. Dies lässt nach kurzer Zeit nach und ist ein erwünschter Verlauf.
Ein Vorteil bei einer privaten naturheilkundlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis ist, dass ich gegenüber den Krankenkassen zu keiner Informationsweitergabe verpflichtet bin (ausser bei Entbindung Ihrer privaten Krankenversicherung von der Schweigepflicht bei Klärungen von Leistungspflichten). Somit können keine Diagnosen Ihre Zukunft hinsichtlich z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Verbeamtung etc., beeinflussen / gefährden.
Ich unterliege in sämtlichen Tätigkeiten der Schweigepflicht nach §630a BGB, welche ausschliesslich auf richterliche Anordnung aufgehoben werden kann.
Terminabsagen bitte schriftlich oder per Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter 48 Werktag-Stunden (Fr.-Sa.) vor dem reservierten Termin. Ist diese Frist verstrichen und Sie sagen ab, bzw. kommen nicht zum Termin, wird die geplante und reservierte Terminzeit ungekürzt berechnet und ist sofort zur Zahlung fällig.
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Der Gesetzgeber lässt dies durch die Gesetzgebung nicht zu (s.u.). Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.
In bestimmten Fällen konnten bis 2016 die Kosten von nicht-kassenzugelassenen Behandlern übernommen werden. Eine Nachfrage beim Leistungsträger lohnt sich dennoch, z.B. wenn :
Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines naturheilkundlichen Heilpraktikers /
Heilpraktikers (Psychotherapie) abdecken.
Viele private Krankenkassen decken eine Reihe verschiedener Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten, insbesondere bei
Psychotherpie, übernommen werden. Eine Klärung von mir kann aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Vielleicht sagen Sie jetzt, dass kann ich mir aber nicht leisten, alles selbst zu bezahlen,
Gesundheit ist ja ganz schön teuer.....
Was denken Sie, kostet dann erst Krankheit ?
Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist (Anamnese). Das fängt bei Ihrer biografischen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren aktuellen körperlichen Symptomen/Befindlichkeiten, Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine bis drei (1,0h - 3,0h) Stunden einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.
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