Privatpraxis psychotherapeutischer und med. naturheilkundlicher Heilpraktiker
     Privatpraxis psychotherapeutischer undmed. naturheilkundlicher Heilpraktiker

Honorar - Infothek

Das Honorar für meine Leistungen gliedert sich folgendermaßen:

(Grundsätzlich kommen Sie als Selbstzahler zu mir in die Praxis)

 

 

  • Therapiestunde heilkundliche Tätigkeit (Diagnose / Untersuchung / Therapie / Prophylaxe / Beratung)
  • 80,00 € / 60 min. (Umsatzsteuer befreit gemäß Nr. 4 §14 UStG)
  • Samstags in akuten Ausnahmefällen 120,00 € / 60 min.

 

  • Erstgespräch Grundsätzlich 90 min. / 1,5h zum jeweiligen Satz
  • Heilkundlich : 120,00 € (Umsatzsteuer befreit gemäß Nr. 4 §14 UStG)

 

  • Sich daran anschliessende Zeit, insofern im jeweiligen Termin verfügbar, wird je angefangener halber Stunde (30 min.) berechnet. In Höhe des jeweiligen Satzes.

 

  • Meine Leistungen sind unabhängig von einer möglichen Erstattung Ihrer Krankenkasse zur Zahlung, ausschliesslich per SEPA Lastschrift nach Rechnungslegung, fällig.

 

  • Bei Bestätigung Ihrer Krankenkasse (GKV / PKV) zur Kostenübernahme einer Psychotherapie in den von mir praktizierten Verfahren / Methoden (keine Richtlinienverfahren!) innerhalb des Kostenerstattungsverfahrens (KEV), kann eine Konsultationsrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH ), mit individuellen Kostensätzen um den Stundenhonorarsatz zu erreichen, erstellt werden. Gebührenziffern mit Höchstsätzen aus der Zeit der Geburt der Gebührenordnung (1985/[€]2002), kommen nachvollziehbarer Weise nicht zum Ansatz.

 

  • Bei Hausbesuchen fallen zusätzlich Kosten für Fahrtzeiten zum jeweiligen halbierten Stundensatz sowie der Fahrtkilometer für An- und Abfahrt in Höhe von 1,00 € / km an.
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  • Bei Einsatz von medizinischen Geräten zur Diagnostik/Behandlung, sowie notwendigen Arbeits-/Hilfsmitteln, entstehen Kosten je nach Typ / Art und Verbrauch:
  • 150MHz Befeldung n.D. Broers 100,00 € / 60 min. (Frequenzregulationstherapie)
  • TCM Bioresonanz m. Trikombin 100,00 € / 60 min. (Diagnostik und Frequenzregulationstherapie)
  • Ultraschall / Sonographie 100,00 € / 30min (Diagnostik im B- und M- Mode, Farbdoppler, Fast/eFast)

 

In der Rubrik Therapie  finden Sie eine Beschreibung des Konzeptes der einzelnen Verfahren, Stundengliederung und entsprechende Preise.

Heilkunde und wichtige Hinweise

Es wird grundsätzlich kein Heilversprechen ausgesprochen. Heilkundliche Tätigkeiten sind unabhängig eines erzielten Erfolges zu bezahlen.

 

Bitte beachten Sie, dass es genau so wie in der Komplementärmedizin / Naturheilkunde, auch in der Psychotherapie zunächst zu "Erstintensivierung von Beschwerden/Symptomen" kommen kann. Prozesse der inneren psychisch seelischen und organischen Verarbeitung und Regulationsbeginn machen sich breit. Dies lässt nach kurzer Zeit nach und ist ein erwünschter Verlauf.

 

Ein Vorteil bei einer privaten naturheilkundlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis ist, dass ich gegenüber den Krankenkassen zu keiner Informationsweitergabe verpflichtet bin (ausser bei Entbindung Ihrer privaten Krankenversicherung von der Schweigepflicht bei Klärungen von Leistungspflichten). Somit können keine Diagnosen Ihre Zukunft hinsichtlich z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Verbeamtung etc., beeinflussen / gefährden.

 

Ich unterliege in sämtlichen Tätigkeiten der Schweigepflicht nach §630a BGB, welche ausschliesslich auf richterliche Anordnung aufgehoben werden kann.

 

Terminabsagen bitte schriftlich oder per Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter 48 Werktag-Stunden (Fr.-Sa.) vor dem reservierten Termin. Ist diese Frist verstrichen und Sie sagen ab, bzw. kommen nicht zum Termin, wird die geplante und reservierte Terminzeit ungekürzt berechnet und ist sofort zur Zahlung fällig.

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Der Gesetzgeber lässt dies durch die Gesetzgebung nicht zu (s.u.). Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.

 

In bestimmten Fällen konnten bis 2016 die Kosten von nicht-kassenzugelassenen Behand­lern über­nom­men werden. Eine Nachfrage beim Leistungsträger lohnt sich dennoch, z.B. wenn :

 

  • der verschreibende Arzt bzw. Klinik die "Unaufschiebbarkeit" der notwendigen Therapie attestiert, und bei mindestens 3-5 kassenzugelassenen Behandlern unzumutbare Wartezeiten von mehr als drei bis sechs Monaten genannt werden. Hier empfiehlt die Bundes Psychotherapeuten Kammer (BPTK) in der Broschüre "Kostenerstattung" einen Antrag auf Kos­ten­über­nahme nach § 13 Abs. 3 SGB V bei der ge­setz­lichen Kran­ken­kasse zu stellen . Es werden jedoch nur die 3 "Richtlinienverfahren" zur Therapie genehmigt, nicht jene mit denen ich praktiziere.
  • Hinweis: Das Bundes Sozial Gericht hat mit Urteil vom 16.12.2016 entschieden, daß Versicherte nach § 28 Absatz 3 SGB 5 keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Heilpraktiker Leistungen haben und dass dies verfassungskonform ist. Somit ergibt sich kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf diese Leistungen. Auch nicht im vorgenannten Fall eines "Systemversagens", wenn also keine Leistungserbringer der GKV für den Versicherten zur Behandlung zur Verfügung stehen. Der gesetzlichen Krankenversicherung wird hier per Gesetz untersagt die Kosten von Nicht-Leistungserbringern des Krankenkassensystems zu erstatten. Wohlan Deutschland. Das ist aus heilkundlicher Sicht ein Schritt in die verkehrte Richtung.
  • Ihre Heilpraktiker / Therapiekosten können Sie grundsätzlich innerhalb Ihrer Einkommenssteuer als Kostenaufwand "Krankheitskosten" geltend machen. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater o. Steuerhilfeverein.

 

Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines naturheilkundlichen Heilpraktikers / Heilpraktikers (Psychotherapie) abdecken.
Viele private Krankenkassen decken eine Reihe verschiedener Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten, insbesondere bei Psychotherpie, übernommen werden.  Eine Klärung von mir kann aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht vorgenommen werden.

 

Vielleicht sagen Sie jetzt, dass kann ich mir aber nicht leisten, alles selbst zu bezahlen,

Gesundheit ist ja ganz schön teuer.....

 

Was denken Sie, kostet dann erst Krankheit ?

Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker ?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist (Anamnese). Das fängt bei Ihrer biografischen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren aktuellen körperlichen Symptomen/Befindlichkeiten, Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine bis drei (1,0h - 3,0h) Stunden einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

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